3G Regelung tritt in Kraft !

von Herzig GmbH

?Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ‼️
Aktuell betrifft diese Regelungen nur unsere H-Zentren in SCHWETZINGEN sowie STUTTGART.
⚠️Aus aktuellem Anlass wollen wir euch über die beschlossenen Änderungen der Corona-Verordnungen informieren:
Ab dem ‼️16.08.2021 ‼️ist ein Besuch bei uns nur unter Beachtung der 3G Regel möglich.
Im Einzelnen heißt dies du musst entweder
- ?Getestet sein (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Std. oder PCR-Test, nicht älter als 48 Std.)
*Ein Selbsttest kann nur dann akzeptiert werden, wenn er direkt vor Ort bei uns durchgeführt wird !
- ?Genesen sein (Nachweis erforderlich✔️)
- ?Geimpft sein (Nachweis erforderlich✔️)
(Als vollständig geimpft gelten alle, deren 2. Impfung 14 Tage zurück liegt)
Bitte beachtet außerdem, dass das Tragen eines medizinischen MNS oder eine FFP2-Maske sowie eine vorherige Terminvereinbarung auch weiterhin Pflicht sind.
Über Änderungen, auch zu anderen H-Zentren, informieren wir euch natürlich umgehend.
Bleibt gesund.
Euer Herzig-Team ?

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