3G Regelung tritt in Kraft !
von Herzig GmbH
Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg
Aktuell betrifft diese Regelungen nur unsere H-Zentren in SCHWETZINGEN sowie STUTTGART.
Aus aktuellem Anlass wollen wir euch über die beschlossenen Änderungen der Corona-Verordnungen informieren:
Ab dem 16.08.2021 ist ein Besuch bei uns nur unter Beachtung der 3G Regel möglich.
Im Einzelnen heißt dies du musst entweder
- Getestet sein (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Std. oder PCR-Test, nicht älter als 48 Std.)
*Ein Selbsttest kann nur dann akzeptiert werden, wenn er direkt vor Ort bei uns durchgeführt wird !
- Genesen sein (Nachweis erforderlich)
- Geimpft sein (Nachweis erforderlich)
(Als vollständig geimpft gelten alle, deren 2. Impfung 14 Tage zurück liegt)
Bitte beachtet außerdem, dass das Tragen eines medizinischen MNS oder eine FFP2-Maske sowie eine vorherige Terminvereinbarung auch weiterhin Pflicht sind.
Über Änderungen, auch zu anderen H-Zentren, informieren wir euch natürlich umgehend.
Bleibt gesund.
Euer Herzig-Team